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Hammerzehe

Hammer- und Krallenzehen sind Zehenfehlstellungen. Bei der Hammerzehe findet sich eine maximale Beugung im Zehenendgelenk; bei der Krallenzehe eine Überstreckung des Grundgelenks bei gebeugtem Mittel- und Zehenendgelenk. Grundsätzlich sollte ein konservativer (= ohne Operation) Behandlungsversuch gemacht werden, obwohl der Erfolg häufig ausbleibt und später dann doch operiert werden muss.

Mit einer Operation kann die Fehlstellung behoben und einer erneuten Bildung einer Hammerzehe (Rezidiv) vorgebeugt werden. Dazu sind verschiedene Operationstechniken geeignet. Allen ist gemeinsam, dass die Achse der Zehe korrigiert wird und die Sehnen der neuen Situation angepasst werden müssen.

Nach der Operation wird die Zehe in den meisten Fällen für 2 Wochen fixiert; danach kann in der Regel wieder voll belastet werden.