Unsere Leistungen auf einen Blick
Zu unseren täglichen Aufgaben gehört die Allgemein- und Unfallchirurgie, Venenchirurgie, Chirurgie der Hauttumoren, Operationen an der Hand und dem Fuss, sowie die Proktologie.
Chronische Stauung
Fusschirurgie
Handchirurgie
Hernien
Knorpelaufbautherapie
Kosmetische Korrekturen
Lymphödem / Lipödem
Narbenkorrekturen
Phlebitis
Proktologie
Steissbeinfistel
Tätowierungen & Piercing
Thrombose
Tumoren (gut- und bösartig)
Unfallchirurgie
Vasektomie
Venenchirurgie / Phlebologie
Ambulante Operationen
Besenreiser sind kleine modifizierte, direkt in der Oberhaut liegende, sichtbare netz- oder fächerförmige Venen.
Sie treten hauptsächlich an den Beinen auf. Sie können Folge einer angeborenen Veranlagung sein oder infolge einer Stauung im Venensystem entstehen. In diesem Fall büssen die feinen Äderchen durch permanent erhöhten Druck im Laufe der Zeit ihre ursprüngliche Elastizität ein. Die Venen weiten sich und werden als rot-bläuliche geschlängelte Gefässstrukturen sichtbar.
Obwohl Besenreiser ohne Beteiligung des übrigen Beinvenensystems keine Krankheit im medizinischen Sinne sind, stellen sie für viele Menschen ein bedeutsames kosmetisches Problem dar.
Die Behandlungsmethode der Verödung (Sklerosierung) eignet sich zur Entfernung kleinerer Krampfadern (Krampfaderverödung) und der Besenreiser. Dabei wird eine geringe Menge eines gefässwandreizenden Mittels mit einer ultradünnen Nadel in das betroffene Gefäss injiziert. Dadurch kommt es zu einem Verkleben der Gefässwände miteinander, welches zu einer Resorption (Auflösung) der betroffenen Venen führt (Schaumverödung).
Eine Behandlung für beide Beine dauert ungefähr 1 Stunde, die verödeten Beine werden für 48 Stunden in einem entstauenden, lymphatischen Verband verbunden. Danach sollten Kompressionsstrümpfe noch 5 Tage getragen werden.
Nach der Behandlung ist ein 20 minütiger Spaziergang von Vorteil für die Wirkung.
Je nach Menge der Besenreiservenen werden eine bis zu drei Sitzungen notwendig im Abstand von jeweils zwei Wochen.
Nach einem Jahr sollte auf Grund von veranlagungsbedingter Neubildung erneut verödet werden.
Die Kosten für eine Verödungstherapie werden von den
Krankenkassen nicht übernommen.