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Tumoren (gut- und bösartig)

Im engeren Sinn versteht man unter einem Tumor eine benigne (gutartige) oder maligne (bösartige) Neubildung (Neoplasie) von Körpergewebe, die durch eine Fehlregulation des Zellwachstums entsteht. Gutartige Tumoren sollten bei unklarer Beurteilung, mechanischer Verdrängung mit Schmerzen und oder entzündlichen Veränderungen operativ entfernt werden.

Der Pathologe beurteilt zusätzlich die Gutartigkeit des Tumors.

Wundheilungsdauer bei regelrechtem Verlauf 2 Wochen.

Bösartige Tumoren werden umgangssprachlich auch als Krebs bezeichnet.

Bösartige Tumoren sind Krebskrankheiten im eigentlichen Sinn. Ein bösartiger Tumor entsteht, indem sich eine einzelne gesunde Zelle durch eine oder mehrere Mutationen (Veränderungen des Erbmaterials) verändert und sich dadurch den normalen Kontrollmechanismen des Körpers entzieht.

Bei dem Verdacht auf eine entartete Geschwulstbildung wird operativ vorgegangen (Schnitt- Naht-Technik).

Alle entnommenen Gewebeproben werden zur histologischen Begutachtung versendet.
An Hand dieses Ergebnisses ist manchmal eine weiterführende Therapie notwendig.

Verbleibende Defekte der Körperoberfläche werden durch operative Verfahren verschlossen.